Allgemeine Geschäftsbedingungen
Murodesign GmbH, 46459 Rees-Haldern
Stand: Januar 2016
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unserm Hause.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in die Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere telefonischen, gefaxten oder schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefermöglichkeiten sowie Terminzusagen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form von Farbe, Form und/oder Stärke/Gewichten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Verträge kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, jedoch spätestens durch stillschweigende Ausführung aufgrund einer Bestellung zustande. Der Vertragsabschluß erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Er erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nachlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet. Fälle höherer Gewalt, Störungen oder Einschränkungen in unserm Betrieb oder im Betrieb unseres Lieferanten, ungenügende Zufuhr von Strom, Roh- und Brennstoffen sowie ungenügende Versandmöglichkeiten in unserem Betrieb oder im Betrieb unseres Lieferanten entbinden uns für deren Dauer ohne Schadensersatzpflicht von der Lieferung.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§ 3 Preise
In den von uns genannten Preisen sind Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Versicherung, Porto- und Mautgebühren usw. nicht enthalten. Es gilt die jeweils neueste Preisliste oder der im Angebot genannte Verkaufspreis. Wir behalten uns eine Anpassung der Preise bei Material- und Lohnteuerungen vor, soweit sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß eintraten.
Bei Kleinstaufträgen mit einem Netto-Warenwert unter 100,00 Euro berechnen wir grundsätzlich einen Mindermengenzuschlag von 25,00 Euro. Des Weiteren belasten wir eine Kostenpauschale von 25,00 Euro pro Fahrt oder Frachtkosten, es sei denn , es wurde vorher anderes vereinbart.
§ 4 Liefer- und Ausführungsfristen
Die angegebenen Liefer- und Herstellungsfristen sind unverbindlich.
§ 5 Verladung, Versand, Versicherung und Gefahrenübergang
1. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn, der Kunde gibt besondere Anweisung.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, bei Einschaltung Dritter für den Transport mit der Übergabe der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn er im Verzug der Annahme ist. Ersatzansprüche wegen unserer etwaigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Versendung, Verladung, Versicherung können nur bei groben Verschulden oder Vorsatz unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten geltend gemacht werden.
3. Versicherungen erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Festlegung im Einzelvertrag.
2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel, wie auch Falschlieferung und Unvollständigkeit innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind binnen 10 Tagen nach ihrer Feststellung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht für die Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Stellt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Anlieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Anlieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziffer 4 dieser Bestimmung)
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware da.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsmäßigen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Zahlungen
Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können wir Verzugszinsen auch ohne Mahnung verlangen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Werden uns die Kreditwürdigkeit gefährdende Umstände bekannt, wird jede Stundung für alte Forderungen aus schwebenden Geschäften sofort hinfällig. Wir können unsere Leistungen zurückbehalten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln oder ordnungsgemäß instand zu halten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks, Überschuldung oder Zahlungseinstellung oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen zu verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 10 Rücknahme von Liefergegenständen
Unsere Produkte und Waren sind vom Umtausch und oder der Rückgabe ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Sonder- und/oder Maßanfertigungen, die nach Kundenwunsch produziert, gefertigt und geliefert werden.
Von uns ausnahmsweise und aufgrund besonderer Verabredung zurückgenommenes Material wird zum Rechnungspreis vergütet, wobei Frachtkosten, Verpackung und 25% des Preises als Verwaltungskosten abgezogen werden, mindestens jedoch 50,00 Euro.
& 11Ãœbernahme des Einbaus
Übernehmen wir die Montage, die Verlegung und / oder den Einbau von Baumaterialien oder Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB ) Bestandteil des Vertrages. Es gilt die Verjährungsfrist der VOB/B.
& 12 Materialverwendung/ Materialeigenschaften /Baustoffe / Genehmigungen
Der Käufer hat vor jeder Anwendung / Verwendung unserer Produkte und Materialien, gleich aus welchem Grund, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Anwendung/ Verwendung der eingesetzten Materialien und / oder Baustoffe geltenden Bestimmungen und / oder Vorschriften unterliegen und ggfs. entsprechen oder entgegenstehen. Unterliegt die Anwendung, für die unsere Produkte herangezogen werden, einer behördlichen Genehmigungspflicht, so ist der Anwendung für die Erlangung dieser Genehmigungen verantwortlich. Eine Prüfung oder Übernahme dieser Verpflichtung sowie die Haftung durch uns ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Grund.
& 13 Patent – und Markenrecht
Wir weisen darauf hin, dass an einer Vielzahl unserer Produkte Produkt – und Firmenbezeichnungen Patent- und Markenrechte bestehen. Diese hat der Käufer / Besteller zu respektieren.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag 47495 Rheinberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.